Als Anästhesist:in
im Notarztdienst arbeiten

Strickpüppchen einer Notärztin mit roter Uniform. Im Hintergrund sind zwei Rettungswagen zu sehen

Wir vermitteln Sie als Anästhesistin oder Anästhesist mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin auch gerne in den Notarztdienst bei Rettungsdiensten. Auch in der Veranstaltungsabsicherung, im Auslandsrückholdienst, im Intensivtransport oder als Telenotarzt können Sie Notarztdienste übernehmen.

Die Vermittlung erfolgt in Arbeitnehmerüberlassung, in Kurzzeitanstellung oder auf Honorarbasis. Letzteres kann jedoch nur stattfinden, sofern Sie die geltenden gesetzlichen Ausnahmeregelungen für eine Honorartätigkeit im Notarztbereich erfüllen.

Melden Sie sich jetzt in unserer Datenbank an, um passende Einsatzangebote zu erhalten. 

Welche Voraussetzungen gelten für eine Honorararbeit im Notarztdienst?

Für die Honorararbeit im Notarztdienst müssen Sie entweder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Umfang von wöchentlich regelmäßig mindestens 15 Stunden außerhalb des Rettungsdienstes nachgehen oder eine Tätigkeit als zugelassene/r Vertragsärztin oder Vertretungsarzt oder als Ärztin/Arzt in privater Niederlassung ausüben. Das gilt auch für die Arbeit als Telenotarzt. 

Selbstverständlich ist auch eine Kombination unserer Beschäftigungsmodelle denkbar: So könnten wir Sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung 15 Wochenstunden bei uns anstellen und in der verbleibenden Zeit übernehmen Sie Notarzteinsätze auf Honorarbasis. 

Wissen was geht.
Unser Flyer für Ärztinnen und Ärzte.
Natürlich werden Sie bei Einsatzbeginn vor Ort eingewiesen

Arbeiten in der klinischen Akut- und Notfallmedizin

Das Arbeiten in der klinischen Akut- und Notfallmedizin erfordert die zweijährige Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin (KLINAM), die 2018 eingeführt wurde. Voraussetzung für die Zusatzweiterbildung KLINAM ist eine Facharztanerkennung in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. 

Darüber hinaus muss eine über sechs Monate dauernde Tätigkeit in der Intensivmedizin nachgewiesen und ein 80-stündiger Weiterbildungskurs in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung absolviert werden. 

Die Inhalte der Zusatzweiterbildung klinische Akut- und Notfallmedizin vertiefen das Wissen über die Erstdiagnostik und Initialtherapie von Notfallpatienten. Darüber wird die Indikationsstellung und Koordination der weiterführenden Behandlung inklusive der interdisziplinären Arbeit mit ärztlichen Fachbereichen behandelt. 

Als Notfallmediziner:in vermitteln wir Sie gerne in interdisziplinäre, klinische Notaufnahmen oder Schockräume. Die im Zuge der Krankenhausreform geplanten Einrichtungen von Akutleitstellen und Integrierten Notfallzentren in über 400 Kliniken werden den Bedarf an weitergebildeten Fachkräften in der Notfallmedizin weiter erhöhen. Dabei werden auch Physician Assistants und Notfallpflegende eine zunehmend große Rolle spielen.

Arbeiten als Telenotarzt

Die AnästhesieAgentur besetzt auch Telenotarzt-Dienste sowie offene Telenotarzt-Stellen bei Rettungsdiensten. Wenn Sie bereits Telenotarzt oder Telenotärztin sind und Einsatzangebote erhalten möchten, dann registrieren Sie sich bei der Hire a Doctor. Bei Interesse an einer festen Anstellung kontaktieren Sie gerne unser Personalberatungsteam

Voraussetzung für die Weiterbildung zum Tele-Notarzt ist, dass Sie länger als zwei Jahre regelmäßig als Notärztin oder Notarzt tätig sind oder mindestens 500 Einsätze eigenständig absolviert haben. Inzwischen gibt es ein bundesweit anerkanntes Curriculum der Bundesärztekammer

Der Telenotarztdienst ist ein Konzept für die präklinische Patientenversorgung, um Notfallsanitäter:innen im Einsatz über räumliche Distanzen hinweg fachlich unterstützen zu können. Denn nicht immer ist im Notfall sofort ärztliches Personal vor Ort verfügbar. 

Die Dienste von Telenotärztinnen und -ärzten können aber auch für eine Zweitmeinung, einen Giftnotruf, eine Transportbegleitung oder eine Beratung der Leitstellen-Disponenten angefordert werden.   

Ist Honorararbeit als Arzt auch außerhalb des Notarztbereiches möglich?

Anästhesisten und Anästhesistinnen, die nicht im Notarztbereich arbeiten, werden aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts von uns nicht mehr auf Honorarbasis vermittelt.

Das Bundessozialgericht hatte im Juni 2019 entschieden, dass ärztliche Honorarkräfte wie abhängig Beschäftigte zu behandeln seien. Um das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit und der daraus folgenden Sozialversicherungspflicht auszuschließen, vermitteln wir ärztliches Personal im klinischen Bereich nur noch in Arbeitnehmerüberlassung oder Kurzzeitanstellung.

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