Als Anästhesist:in
im Notarztdienst arbeiten

Wir vermitteln Sie als Anästhesistin oder Anästhesist auch gerne in den Notarztdienst in Kliniken oder Rettungsdienste. Auch in der Veranstaltungsabsicherung, im Auslandsrückholdienst, im Intensivtransport oder als Telenotarzt können Sie Dienste übernehmen.
Die Vermittlung erfolgt in Arbeitnehmerüberlassung, in Kurzzeitanstellung oder auf Honorarbasis. Letzteres kann jedoch nur stattfinden, sofern Sie die geltenden gesetzlichen Ausnahmeregelungen für eine Honorartätigkeit im Notarztbereich erfüllen.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Honorararbeit im Notarztdienst?
Für die Honorararbeit im Notarztdienst müssen Sie entweder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Umfang von wöchentlich regelmäßig mindestens 15 Stunden außerhalb des Rettungsdienstes nachgehen oder eine Tätigkeit als zugelassene/r Vertragsärztin oder Vertretungsarzt oder als Ärztin/Arzt in privater Niederlassung ausüben. Das gilt auch für die Arbeit als Telenotarzt.
Selbstverständlich ist auch eine Kombination unserer Beschäftigungsmodelle denkbar: So könnten wir Sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung 15 Wochenstunden bei uns anstellen und in der verbleibenden Zeit übernehmen Sie Notarzteinsätze auf Honorarbasis.
Unser Flyer für Ärztinnen und Ärzte.

Arbeiten als Telenotarzt
Die AnästhesieAgentur besetzt auch Telenotarzt-Dienste sowie offene Telenotarzt-Stellen bei Rettungsdiensten. Wenn Sie bereits Telenotarzt oder Telenotärztin sind und Einsatzangebote erhalten möchten, dann registrieren Sie sich bei der Hire a Doctor. Bei Interesse an einer festen Anstellung kontaktieren Sie gerne unser Personalberatungsteam.
Voraussetzung für die Weiterbildung zum Tele-Notarzt ist, dass Sie länger als zwei Jahre regelmäßig als Notärztin oder Notarzt tätig sind oder mindestens 500 Einsätze eigenständig absolviert haben. Inzwischen gibt es ein bundesweit anerkanntes Curriculum der Bundesärztekammer.
Der Telenotarztdienst ist ein Konzept für die präklinische Patientenversorgung, um Notfallsanitäter:innen im Einsatz über räumliche Distanzen hinweg fachlich unterstützen zu können. Denn nicht immer ist im Notfall sofort ärztliches Personal vor Ort verfügbar.
Die Dienste von Telenotärztinnen und -ärzten können aber auch für eine Zweitmeinung, einen Giftnotruf, eine Transportbegleitung oder eine Beratung der Leitstellen-Disponenten angefordert werden.
Ist Honorararbeit als Arzt auch außerhalb des Notarztbereiches möglich?
Anästhesisten und Anästhesistinnen, die nicht im Notarztbereich arbeiten, werden aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts von uns nicht mehr auf Honorarbasis vermittelt.
Das Bundessozialgericht hatte im Juni 2019 entschieden, dass ärztliche Honorarkräfte wie abhängig Beschäftigte zu behandeln seien. Um das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit und der daraus folgenden Sozialversicherungspflicht auszuschließen, vermitteln wir ärztliches Personal im klinischen Bereich nur noch in Arbeitnehmerüberlassung oder Kurzzeitanstellung.