Arbeiten im Notarztdienst

Als Notärztin oder Notarzt vermitteln wir Sie gerne in Kliniken und Rettungsdienste. Oder Sie übernehmen Dienste in der Veranstaltungsabsicherung, im Auslandsrückholdienst, im Intensivtransport oder als Tele-Notarzt.

Die Vermittlung erfolgt entweder in Kurzzeitanstellung bei unseren Auftraggebern oder auf Honorarbasis. Letzteres kann jedoch nur stattfinden, sofern Sie die geltenden gesetzlichen Ausnahmeregelungen für eine Honorartätigkeit im Notarztbereich erfüllen. Dafür müssen Sie entweder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Umfang von wöchentlich regelmäßig mindestens 15 Stunden außerhalb des Rettungsdienstes nachgehen oder eine Tätigkeit als zugelassene/r Vertragsärzt:in oder als Ärztin/Arzt in privater Niederlassung ausüben.

Selbstverständlich ist auch eine Kombination unserer Beschäftigungsmodelle denkbar: So könnten wir Sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung 15 Wochenstunden bei uns anstellen und in der verbleibenden Zeit übernehmen Sie Notarzteinsätze auf Honorarbasis. 

Flyer HAD Fachkräfte 2020 Web-1
Wissen was geht.
Unser Flyer für Ärztinnen und Ärzte.

Alternativen zur Honorartätigkeit

Ärztinnen und Ärzte, die nicht im Notarztbereich arbeiten, werden aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts von uns nicht mehr auf Honorarbasis vermittelt.

Das Bundessozialgericht hatte im Juni 2019 entschieden, dass ärztliche Honorarkräfte wie abhängig Beschäftigte zu behandeln seien. Um das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit und der daraus folgenden Sozialversicherungspflicht auszuschließen, vermitteln wir ärztliches Personal im klinischen Bereich nur noch in Arbeitnehmerüberlassung oder Kurzzeitanstellung