Vertretungen im Notarztbereich
Wir vermitteln Fachärztinnen und -ärzte für Anästhesiologie auch für Notarzt-Vertretungen in Kliniken, Rettungsdiensten oder als Tele-Notarzt.
Darüber hinaus vermitteln wir Notärztinnen und Notärzte für Dienste in der Veranstaltungsabsicherung, im Auslandsrückholdienst und Intensivtransport.
Die Einsätze erfolgen entweder in Kurzzeitanstellung bei Ihnen als Auftraggeber, in Arbeitnehmerüberlassung oder auf Honorarbasis, wenn die dafür geltenden gesetzlichen Ausnahmeregelungen erfüllt sind.
Letzteres ist der Fall, wenn die Notärztinnen und Notärzte entweder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Umfang von wöchentlich regelmäßig mindestens 15 Stunden außerhalb des Rettungsdienstes nachgehen oder eine Tätigkeit als zugelassene/r Vertragsärzt:in oder als Ärztin/Arzt in privater Niederlassung ausüben.
Unser Flyer für Gesundheitseinrichtungen.
Außerhalb des Notarztbereichs
Anästhesistinnen und Anästhesisten, die nicht im Notarztbereich eingesetzt werden, werden aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts von uns nicht mehr auf Honorarbasis vermittelt.
Das Bundessozialgericht hatte im Juni 2019 entschieden, dass ärztliche Honorarkräfte wie abhängig Beschäftigte zu behandeln seien. Um das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit und der daraus folgenden Sozialversicherungspflicht auszuschließen, vermitteln wir ärztliches Personal im klinischen Bereich nur noch in Arbeitnehmerüberlassung oder Kurzzeitanstellung.