Versicherungen für Honorarkräfte im Rettungsdienst
Seien Sie versichert!
Versicherungen für Honorarkräfte im Rettungsdienst sind wichtig, da Sie sich als freiberufliche Rettungskraft selbst gegen soziale Risiken absichern müssen. Dazu zählen Krankheit, Unfall, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Sowohl im Login-Bereich als auch in unseren FAQs finden Sie weitere Informationen zu Versicherungen.
Berufshaftpflichtversicherung: wir kümmern uns
Ein ausreichender Versicherungsschutz im Haftpflichtfall ist bei einer Tätigkeit auf Honorarbasis unerlässlich. Die Absicherungen über die Auftraggeber (Rettungsdienste, Kliniken) sind oft schwer kontrollierbar.
Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht bei von Hire a Paramedic vermittelten Vertretungen ist für die Dauer ihrer Tätigkeit über eine subsidiäre Berufs-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Das bedeutet, dass wir in den Fällen, in denen über den beauftragenden Auftraggeber kein Versicherungsschutz besteht bzw. Sie als Rettungsfachkraft keinen Haftpflichtversicherungsschutz mitbringen, Hire a Paramedic ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt. Im Gegensatz zu Versicherungen anderer Anbieter benötigen Sie dazu keine eigene Basis- oder Restrisikoabdeckung.
Hire a Paramedic ist damit momentan der deutsche Vermittler mit dem umfassendsten Haftpflicht Service.
Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt werden kann, dass der Honorarvertrag über Hire a Paramedic und eine Rahmenvereinbarung mit der jeweiligen Rettungsfachkraft abgeschlossen wurde.
Unfallversicherung:
Sie kümmern sich, die BG auch
In einem Anstellungsverhältnis sind Sie bei Unfällen automatisch über die Berufsgenossenschaft (BG) abgesichert. In der Regel gilt dies genauso, wenn sie selbständig arbeiten, in diesem Fall greift die „Unternehmerversicherung“ der BG. Denn Sie müssen Ihre selbständige Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft melden.
Der Jahresbetrag hängt von der Versicherungssumme ab und liegt für Rettungsfachkräfte etwa zwischen 80 und 320 Euro. Die Versicherungssumme orientiert sich grob an dem, was Sie im Jahr mit Ihrer Honorartätigkeit verdienen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Tätigkeit oder Wohnsitz im Ausland
Wenn Sie als Selbständige:r vorübergehend grenzüberschreitend innerhalb der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland tätig sind, brauchen Sie eine A1-Bescheinigung von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese müssen Sie elektronisch über dieses Portal beantragen.
Wenn Sie ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland haben, stellen Sie den Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung in diesen Fällen beim zuständigen Träger in ihrem Wohnstaat.
Sozialversicherung: Sie kümmern sich
Sofern Sie sich in Festanstellung befinden und freiberufliche Honorareinsätze im Rahmen einer Nebentätigkeit ausüben, genießen Sie bereits Krankenversicherungsschutz. Anderenfalls müssen Sie sich selbst versichern. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs im Login-Bereich.
Informationen zur Rentenversicherungspflicht finden Sie unter den FAQ im Login-Bereich.
Wenn Sie unsicher sind im Hinblick auf Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status als Honorarkraft, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Feststellungsantrag stellen.