Krankenkassen: Rettungsdienst als Teil des Gesundheitswesens

Dietrich Leber, Leiter der Abteilung „Krankenhäuser“ beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, hat sich dafür ausgesprochen, den Rettungsdienst als Teil des Gesundheitswesens zu betrachten. Das berichtet das Ärzteblatt.

Außenstehende lässt der Vorstoß zumeist die Stirn runzeln, doch bislang sind RTW & Co. der Gefahrenabwehr und Daseinsfürsorge zugeordnet – mit unterschiedlichen Regelungen pro Bundesland und auch manchem Problem in puncto Abrechnung.

Leber regte auf einer Tagung in Berlin an, das Grundgesetz entsprechend zu ändern und bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen.

Gleichzeitig plädierte er für eine „umfassende digitale Ausstattung des Rettungsdienstes“, so das Ärzteblatt weiter.

Er schlug außerdem vor, in jeder Klinik mit ZNA auch eine Notfallpraxis unterzubringen. Im Rahmen einer gemeinsam Triage würden die Patienten dann besser geleitet. Die KV sieht das – wie bisher immer – eher skeptisch.

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Quelle: https://cutt.ly/GKV-RD

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