Anträge ab 1.1. digital: Befreiung Rentenversicherung

Ärztinnen und Ärzte zahlen in aller Regel in ihr Versorgungswerk ein, um später eine Rente zu bekommen. Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) brauchen sie sich dann nicht mehr zu beteiligen.

Dass die Mediziner:innen von der DRV-Pflicht befreit werden, steht eigentlich außer Frage, doch mit jedem neuen Job muss auch der Antrag bei der DRV neu gestellt werden.

🚨 Ab 2023 geht das ausschließlich online. 

Der neue digitale Antrag richtet sich jetzt speziell an Ärztinnen und Ärzte, so ist man beim Ausfüllen schneller.

Die DRV erwartet außerdem, dass sie die elektronischen Anträgen zügiger bearbeiten kann.

Wir tüfteln gerade daran, „unsere“ Ärztinnen und Ärzte – wie gewohnt – beim Papierkram zu unterstützen, auch wenn der nun digital ist 😉

Zum Antrag im Web: www.e-befreiungsantrag.de

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