Vertretungen im Notarztbereich

Wir vermitteln Notärztinnen und Notärzte für Vertretungen in Kliniken, Rettungsdienste oder zur Veranstaltungsabsicherung.
Die Einsätze erfolgen entweder in Kurzzeitanstellung bei Ihnen als Auftraggeber, in Arbeitnehmerüberlassung oder auf Honorarbasis, wenn die dafür geltenden gesetzlichen Ausnahmeregelungen erfüllt sind. Letzteres ist der Fall, wenn die Notärztinnen und Notärzte entweder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Umfang von wöchentlich regelmäßig mindestens 15 Stunden außerhalb des Rettungsdienstes nachgehen oder eine Tätigkeit als zugelassene/r Vertragsärzt:in oder als Ärztin/Arzt in privater Niederlassung ausüben. Das gilt auch für Telenotärzte.
Unser Flyer für Gesundheitseinrichtungen.

Dienste in der klinischen Akut- und Notfallmedizin
Wir vermitteln auch Notfallmediziner:innen mit der Zusatzweiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin für Ihre klinischen Notaufnahmen oder Schockräume.
Die im Zuge des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes geplante Einrichtung von Akutleitstellen und Integrierten Notfallzentren in bundesweit über 400 Kliniken werden den Bedarf an weitergebildeten Fachkräften in der Notfallmedizin weiter erhöhen. Dabei werden auch Physician Assistants und Notfallpflegende eine zunehmend große Rolle spielen.

Telenotarztdienste besetzen
Hire a Doctor vermittelt auch Telenotärztinnen und -ärzte als Vertretungskräfte an Rettungsdienste. Der Telenotarztdienst ist ein Konzept für die präklinische Patientenversorgung, um Notfallsanitäter:innen im Einsatz über räumliche Distanzen hinweg fachlich unterstützen zu können. Denn nicht immer ist im Notfall sofort ärztliches Personal vor Ort verfügbar.
Die Dienste von Telenotärztinnen und -ärzten können aber auch für eine Zweitmeinung, einen Giftnotruf, eine Transportbegleitung oder eine Beratung der Leitstellen-Disponenten angefordert werden.
Andere ärztliche Vertretungskräfte
Alle anderen Ärztinnen und Ärzte, die nicht im Notarztbereich eingesetzt werden, werden aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts von uns nicht mehr auf Honorarbasis vermittelt.
Das Bundessozialgericht hatte in seinem Urteil im Juni 2019 entschieden, dass ärztliche Honorarkräfte wie abhängig Beschäftigte zu behandeln seien. Um das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit und der daraus folgenden Sozialversicherungspflicht auszuschließen, vermitteln wir ärztliches Personal im klinischen Bereich nur noch in Arbeitnehmerüberlassung oder Kurzzeitanstellung.