Häufige Fragen zur Vermittlung
als medizinische Fachkraft
Unsere Vermittlungen erfolgen auf Basis eines digitalen „Matching-Systems“ – wir lassen uns von der Technik dabei unterstützen, den Personalbedarf unserer Auftraggeber und unsere Fachkräfte zusammenzubringen. Da wir so viele Anfragen haben, klappt das nicht ohne Ihre Registrierung.
Zur Registrierung genügen wenige persönliche Daten. Sie ist kostenlos und unverbindlich und natürlich behandeln wir Ihre Informationen vertraulich (mehr zu unseren Datenschutzbestimmungen)
Um Sie vermitteln zu können, benötigen wir ein paar weitere persönliche Informationen. Welche das sind, erfahren Sie auf der Seite ‚Vermittlungsdokumente‘.
Ihre Vertretungsangebote erhalten Sie auf Basis der Daten, die Sie in Ihrem persönlichen Login-Bereich Mein Hire a Doctor hinterlegt haben. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Angaben vollständig sind und von Ihnen regelmäßig aktualisiert werden.
Unser System gleicht die Anforderungen unserer Auftraggeber mit den Informationen ab, die Sie als Fachkraft bei uns hinterlegt haben. Wenn die Personalanfragen zu Ihren Wünschen und Ihrer Qualifikation passen, bekommen Sie Ihre Vertretungsangebote automatisch per E-Mail zugeschickt oder können diese im Login-Bereich einsehen.
Ganz einfach: Sie klicken auf den Link im Vertretungsangebot, das wir Ihnen per E-Mail geschickt haben. Alternativ können Sie uns auch anrufen und uns die sechsstellige Angebotsnummer nennen. Bitte reagieren Sie nur, wenn Sie sich für ein bestimmtes Angebot interessieren. Es ist nicht nötig, auf die Angebots-Mail mit einer Absage zu antworten.
Nachdem Sie Ihr Interesse bekundet haben, schlagen wir Sie dem Auftraggeber vor. Dazu stellen wir diesem Ihren Lebenslauf zur Verfügung.
Für den Fall, dass sich mehrere Fachkräfte auf den Einsatz bewerben, schlagen wir alle in Frage kommenden Personen vor. Eventuell wird vor einer Entscheidung auch ein direkter Kontakt mit Ihnen gewünscht, zum Beispiel durch ein Telefonat.
Der Auftraggeber gibt uns dann Bescheid, für welche Fachkraft er sich entscheidet. Die wichtigsten beiden Kriterien bei einem Vertretungsangebot sind Ihre fachliche Eignung und Ihre zeitliche Verfügbarkeit. Das heißt: Wenn Sie einen ausgeschriebenen Zeitraum komplett abdecken können und fachlich passen, sind Ihre Chancen am größten.
Nach der Entscheidung des Auftraggebers setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um Ihr endgültiges Okay einzuholen. Diese (meist telefonische) Zusage ist für uns ausschlaggebend und verbindlich, es entsteht ein mündlicher Vertrag.
Danach erhalten Sie Ihren schriftlichen Vertrag, den Sie bitte unterschrieben an uns zurücksenden. Das funktioniert per Post als auch schnell und einfach digital. Damit ist die Vermittlung abgeschlossen.
Grundsätzlich gibt es drei Beschäftigungsarten: Arbeitnehmerüberlassung, Kurzzeitanstellung oder Honorartätigkeit.
Wenn Sie in Arbeitnehmerüberlassung arbeiten, sind Sie direkt bei uns sozialversicherungspflichtig angestellt. Je nach Bedarf stellen wir Sie projektbezogen, das heißt für einen befristeten Zeitraum, oder unbefristet bei uns an. Sowohl Teilzeitarbeit als auch Minijobs sind im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ebenfalls möglich.
Wenn Sie in Kurzzeitanstellung arbeiten, sind Sie direkt beim Auftraggeber sozialversicherungspflichtig angestellt. In dem Fall vermitteln wir sie an den Auftraggeber und dieser stellt sie kurzzeitig, also zeitlich befristet, bei sich an.
Bei einer freiberuflichen Honorartätigkeit im Rettungsdienst oder Notarztbereich vermitteln wir Sie an den Auftraggeber, kümmern uns um die Vertragsgestaltung und Abrechnung. Für die Dauer Ihres Einsatzes sind Sie über uns haftpflichtversichert. Alle weiteren Versicherungen müssen Sie selbst abschließen und Ihre Steuern selbst abführen. Für Verdienstausfälle kommen Sie selbst auf. Eine Honorartätigkeit im Notarztbereich ist nur bei Erfüllung der gesetzlichen Ausnahmeregelungen möglich.
Wir brauchen natürlich Nachweise von Ihnen, was Abschlüsse, Fortbildungen, … angeht. Ansonsten kümmern wir uns um alles, was die Verträge rund um Ihre Einsätze angeht. Das Beste: Vom klassischen „Papierkram“ haben wir uns inzwischen weit entfernt. Wir nutzen digitale Signaturen, das heißt, Sie können Ihre Verträge schnell, sicher und komfortabel am Smartphone unterschreiben – ganz ohne Gang zum Briefkasten. Mehr Infos dazu erhalten Sie bei Ihrer Vermittlerin/Ihrem Vermittler.
Wir stellen Ihnen bei Vertragsabschluss die Adresse des Auftraggebers und die genauen Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson zur Verfügung. Für die detaillierten Absprachen setzen Sie sich bitte direkt mit dem Auftraggeber in Verbindung.
Vor Beginn Ihres Einsatzes müssen Sie dem Auftraggeber einen Nachweis vorlegen, dass bei Ihnen ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht. Ausgenommen von der Masern-Impfpflicht sind Personen, die 1970 oder früher geboren wurden. Ob Sie darüber hinaus weitere Unterlagen vorlegen müssen, klären Sie bitte vorab ebenfalls mit dem Auftraggeber.
Wenn Sie Einsätze in Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) wahrnehmen, erstatten wir in vielen Fällen die Fahrkosten. Allerdings sind die Formen der AÜ derart vielfältig, dass wir dies individuell mit Ihnen absprechen.
Bei Honorartätigkeiten im Notarztbereich und Rettungsdienst erhalten Sie üblicherweise keine Fahrtkostenerstattung. Sie können Ihre Kosten aber in der Regel steuerlich geltend machen. Sprechen Sie hierzu Ihre:n Steuerberater:in an.
Sollte der Weg zum Vertretungsort zu weit sein, um an Ihren Wohnort zurückzukehren, kümmern wir uns darum, dass Sie eine ruhige Unterkunft mit eigenem Bad bekommen.
Bei Honorartätigkeiten im Rettungsdienst oder Notarztbereich bekommen Sie eine Unterkunft vom Auftraggeber gestellt. Sollte das nicht möglich sein, weisen wir Sie darauf hin. Bitte kalkulieren Sie Ihren Stundensatz dann dementsprechend.
Bitte benachrichtigen Sie uns und den Auftraggeber umgehend. Wir werden uns bemühen, eine Vertretung für Sie zu finden.
Bei Arbeitnehmerüberlassung gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (gem. Gesetz).
Bei nicht sozialversicherungspflichtiger Honorartätigkeit im Rettungsdienst oder Notarztbereich tragen Sie das Risiko für den Verdienstausfall selbst und sind daher auch selbst für die Absicherung verantwortlich, z.B. durch eine Krankentagegeldversicherung.
Bei Verhinderung ist die erste Regel, uns und den Auftraggeber schnellstmöglich zu informieren. Sollten Sie aus wichtigem Grund verhindert sein, ist die Angelegenheit damit für Sie erledigt. Unter „Verhinderung aus wichtigem Grund“ versteht man, wenn der Vertrag, z.B. wegen Krankheit der eigenen Person oder Krankheit/Tod eines Familienangehörigen oder durch höhere Gewalt nicht erfüllt werden kann.
Können Sie keinen wichtigen Grund vorweisen, behalten wir uns bei Honorartätigkeiten im Rettungsdienst oder Notarztbereich die Durchsetzung einer Vertragsstrafe vor, bei Arbeitnehmerüberlassung das Durchsetzen unseres Anspruchs auf entgangenen Gewinn.
Da wir als Vermittler auf ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit aller Vertragspartner angewiesen sind, können wir Vertretungskräften, die zweimal Vertretungen ohne wichtigen Grund absagen, keine Vertretungsangebote mehr unterbreiten.
Wenn Sie sich von der Hire a Doctor Group im Rettungsdienst oder Notarztbereich auf Honorarbasis vermitteln lassen, sind Sie für die Dauer Ihrer Tätigkeit über unsere subsidiäre Berufs-Haftpflichtversicherung abgesichert. Das bedeutet, dass in den Fällen, in denen über den Auftraggeber kein Versicherungsschutz besteht, bzw. Sie keinen Haftpflichtversicherungsschutz mitbringen, die Hire a Doctor Group in Fällen von einfacher und grober Fahrlässigkeit ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt. Im Gegensatz zu Versicherungen anderer Anbieter benötigen Sie dazu keine eigene Basis- oder Restrisikoabdeckung.
Werden Sie in Arbeitnehmerüberlassung tätig, sind Sie, wie alle anderen sozialversicherungspflichtigen Angestellten des Auftraggebers auch, in die Haftpflichtversicherung Ihres Einsatzortes eingebunden.
Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, werden Ihre gesetzlichen Anteile wie bei jeder Festanstellung direkt von Ihrem Gehalt abgezogen. Über Ihre Berufsgenossenschaft oder die Ihres Arbeitgebers sind Sie unfallversichert.
Freiberufliche Vertretungskräfte im Rettungsdienst oder Notarztwesen müssen sich normalerweise komplett selbst versichern.