☎️🚑 Notruf: Beweislast kehrt sich um
Deutschlands höchstes Gericht hat unterstrichen, dass für die Arbeit an der 112 außergewöhnlichen Maßstäbe gelten.
Die fünf Richter:innen am Bundesgerichtshof hatten kürzlich zu entscheiden, ob Leitstellen womöglich Verantwortung für den Tod eines Säuglings tragen.
Das Kind erlitt trotz Not-Sectio massive Hirnschäden, der Rettungseinsatz im Vorfeld wurde deutlich verzögert. Gleich drei norddeutsche Leitstellen waren beteiligt (Eingang Notruf 22h41, Eintreffen Klinik 23h49).
Der BGH hat nun festgestellt, dass diejenigen, denen der „Schutz von Leben und Gesundheit“ anvertraut ist, besonderen Pflichten unterliegen – Pflichten, die sogar andere Grundregeln außer Kraft setzen können.
⚠️ „Regelmäßig“, so der BGH, kehre sich hier die Beweislast um: Der Träger der Leitstelle, der für seine Disponent:innen haftet, muss nachweisen, dass deren Fehler keine Konsequenzen für die Betroffenen hatten.*
Klingt gravierend, doch Janosch Dahmen – früher in der Ärztlichen Leitung der Berliner Feuerwehr, heute für die Grünen im Gesundheitsausschuss – geht davon aus, dass die Leitstellen von dieser Entscheidung profitieren:
💬 „Leitstellen werden standardisierte Schnittstellen und eine standardisierte Notrufabfrage schaffen müssen. […] Was dort passiert, ist keine technische Bearbeitung von Telefongesprächen, sondern schon Teil der Patientenversorgung.“
Mehr Details in der Pressemitteilung des BGH:
➡️ https://cutt.ly/BGH-112